Taxifahrgast: Wer haftet bei Kollision nach Öffnen der Beifahrertür?

Köln/Berlin (TMV). Ein Taxifahrgast muss in vollem Umfang haften, wenn er beim Aussteigen die Fahrzeugtür des Taxis unvorsichtig öffnet und dadurch einen Unfall verursacht. Dies selbst dann, wenn der Taxifahrer in einer Einbahnstraße am linken Straßenrand hielt. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln weist der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hin. In einer Einbahnstraße hielt…