Sehr geehrter Herr Minister Wissing,
lieber Volker,
wie in unserem Gespräch im Ministerium persönlich besprochen senden wir Ihnen unsere Positionierung als TMV zur Kleinen Fachkunde dreieinhalb Jahre seit Inkrafttreten des Gesetzes.
Um es auf den Punkt zu bringen: Die Kleine Fachkunde ist durch die Realität im Gewerbe schon längst beerdigt worden.
Als TMV wollten wir vom ersten Tag an mehr Qualität in der Fahrerausbildung und haben deswegen schon zu Beginn des Jahres 2021 unsere detaillierten Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung einer Kleinen Fachkunde, die an die Stelle der Ortskunde treten sollte, vorgelegt.
Umso ernüchternder ist es jetzt, dass im vierten Jahr nach der Verabschiedung der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes bislang nichts Greifbares passiert, nichts Konkretes in die Wege geleitet und nichts auch nur ansatzweise umgesetzt worden ist.
Erst wird ein Fragenkatalog mit einer Verspätung von einem Jahr bei den Verbänden und in den Landesministerien abgefragt. Zudem ist auf unsere Anregung als TMV eine Runde der Verbände einberufen worden, in der uns das Ministerium dann erstmals damit konfrontierte, dass es eine online-Prüfung geben soll, bei der wir unbedingt sichergestellt haben wollten, dass diese betrugssicher sei.
Nach einer Prüfungsphase von sage und schreibe wieder einem ganzen Jahr ohne Kontakt zu den Verbänden wurden wir dann damit konfrontiert, dass eine online-Prüfung nicht umsetzbar sei und man nun wieder über Präsenzprüfungen nachdenke. Schon damals hatten wir deutlich gemacht, dass die Geduld des Gewerbes auf dem absoluten Nullpunkt ist.
Inzwischen war das Thema sogar von der Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz vollständig verschwunden und danach nur noch als Bericht vermerkt.
Durch die Bundestagswahl im Februar wird sicher auf der Frühjahrskonferenz der Verkehrsminister am 2. und 3. April keinerlei Beschluss herbeigeführt werden, so dass frühestens in der Herbsttagung am 29. und 30. Oktober diesen Jahres eine letztliche Entscheidung gefällt werden könnte, um dann wohl gegebenenfalls zum Sommer 2026 fünf Jahre nach der Novelle des PBefG starten zu können.
Dies alles ist im Taxi- und Mietwagengewerbe niemandem mehr darstellbar – umso mehr, da das Gewerbe händeringend auf der Suche nach Fahrern ist.
Im Ergebnis hat das Taxigewerbe die Ärmel schon längst hochgekrempelt und sich selbst geholfen, um so durch entsprechende Schulungen und gewerbeinterne Prüfungen schnell, unbürokratisch und pragmatisch die Qualität sicherzustellen.
Die Anzahl an bereits erteilten Fahrerlaubnissen ohne Prüfung innerhalb der letzten 42 Monate stellt ein Prüfvolumen dar, dass selbst bei zeitnaher Einführung der Prüfung alleine logistisch nicht mehr aufholbar ist. Der Fahrpersonalmangel würde durch solch eine „Nachprüfung“ noch negativer das Gewerbe beeinflussen als bisher.
Darüber hinaus wurde beispielsweise in München die Fahrerlaubnis mit auflösender Bedingung, die bislang drei Jahre erteilt wurde, nunmehr schon ohne Auflagen für maximal fünf Jahre vergeben. Auch hier gilt, dass die Praxis vor Ort handeln musste, da die Minister nicht gehandelt haben.
Deswegen die klare Ansage des TMV: Beenden Sie als Bundesverkehrsminister das Vorhaben „Kleine Fachkunde“ so zügig als möglich.
Jede weitere Besprechung, jede weitere Sitzung und jedes weitere Arbeitspapier bindet die Kapazitäten in ihrem Haus, bei den 16 Landesbehörden und bei uns Verbänden.
Zudem erfahren wir aus unseren Landesverbänden, dass auch die dortigen Fachminister nicht mehr dahinterstehen – sofern sie es überhaupt jemals taten.
Lassen Sie es ruhen und überlassen Sie es der nächsten Regierung und dem nächsten Bundestag, die entsprechenden Regelungen aus dem Personenbeförderungsrecht zu entfernen.
Mit den besten Grüßen
verbleiben wir
Ihr/ Dein
Thomas Kroker & Patrick Meinhardt