In mehreren Stellungnahmen erklärt der Hauptgeschäftsführer des TMV Patrick Meinhardt zum vorgelegten Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes:
Das Mobilitätsdatengesetz in der jetzt vorliegenden Form ist nach der ersten Durchsicht ein absoluter Rückschritt. Es atmet den Geist von Uber&Co.
Erst hüllt sich das Ministerium monatelange in Schweigen und dann legt es einen Entwurf vor, bei dem man sich wundert, so als ob es keine Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes, also ob es keine Mobilitätsdaten-Bereitstellungspflicht geben würde.
Wir werden als TMV den vorliegenden Entwurf intensiv und sehr detailliert prüfen und in den nächsten Wochen eine ausführliche Stellungnahme vorlegen. Eines ist jetzt schon klar: Es gibt einen erheblichen Beratungsbedarf! So darf der Gesetzestext nicht verabschiedet werden. Wir sind uns sicher: So wird er auch nicht verabschiedet werden.
Wir werden als TMV genau darauf achten, dass die Daten von Uber &Co als taxiähnlichem Mietwagenverkehr in vollem Umfang erhoben werden. Es wäre schon unverfroren, wenn eine Bußgeldbewehrung ins Leere laufen würde und in der Folge auch die datenbasierte Verfolgung von Rückkehrpflicht-Verletzungen nicht mehr gewährleistet wäre.
Im Gesetzesvorschlag sind soviele Querverweise auch auf europäische Regelungen enthalten, dass genauestens darauf aufgepasst werden muss, was sich hinter welcher Formulierung am Ende wirklich verbirgt.
Ganz sicher darf angezweifelt werden, dass es hierzu eine einheitliche Meinung der Koalitionsfraktionen gibt. Auch die Länder werden sicherlich ihre ganz eigenen Vorstellungen mit einbringen und in den Beratungen im Verkehrsausschuss des Bundestags wird sich noch viel ändern lassen. Hier werden wir als TMV auch aktiv werden.