Sehr geehrter Herr Abteilungsleiter,
lieber Dr. Weith,
vielen Dank für Ihre Antwort von heute auf unser Schreiben vom 13.07.2023 an den Bundesminister der Finanzen Christian Lindner.
Sie betonen in Ihrem Schreiben, dass „die Bedenken zur fristgerechten Umsetzung bei der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden berücksichtigt und eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung angestrebt wird.“
Das wäre auch sehr in unserem Sinne – vor allem, wenn es um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gehen soll.
Alle fachlich eindeutigen Gründe, warum eine Umsetzung zum 1. Januar 2024 vollkommen unrealistisch ist, haben Sie als Ministerium erhalten und werden auch alle verantwortlichen Mitglieder des Bundestages von uns als TMV erhalten. Es wäre in den anstehenden Beratungen mit den obersten Finanzbehörden zielführend, schon jetzt aktiv von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen einen anderen zeitlichen Horizont vorzuschlagen.
Leider haben Sie keinerlei Aussage zu dem von uns für notwendig gehaltenen Runden Tisch getroffen. Es geht hier nicht um eine rein verwaltungsinterne Abstimmung, sondern es geht darum eine realistische Zeitplanung zu entwickeln, die sich an den wirklichen Gegebenheiten orientiert.
Um zu verhindern, dass die Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zu einem Rohrkrepierer wird, und um die planerische und technische Kompetenz aus der Praxis miteinzubinden, raten wir als TMV dem Bundesfinanzministerium weiterhin dringend, zeitnah einen Runden Tisch einzuberufen, zu dem alle relevanten Gruppen, Verbände und Institutionen eingeladen werden.
Ausgesprochen verärgert sind wir aber darüber, dass Sie mit keinem einzigen Wort darauf eingehen, warum wir als Verbände aufgefordert werden, eine Stellungnahme bis zum 10. Juli abzugeben, das Ministerium aber mit Datum vom 30. Juni 2023 auf einer Homepage schon sein Schreiben an die Obersten Finanzbehörden veröffentlicht hat.
Um es nochmals deutlich zu sagen: So geht man nicht miteinander um! Verbändebeteiligung ist kein notwendiges Feigenblatt und darf auch nicht zu einer Farce verkommen, sondern ist Wesensbestandteil einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Ministerien und dem Bundestag. Diese Vorgehensweise ist für uns inakzeptabel. Umso mehr würden wir uns an dieser Stelle eine klare Aussage des Ministeriums wünschen, dass sich solch ein Vorgang in der Zukunft nicht wiederholt.
In diesem Zusammenhang weisen wir als TMV ausdrücklich darauf hin, dass es von Anfang an um eine Regelung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ging. Wir als Taxi- und Mietwagenverband Deutschland, für den Transparenz, Ehrlichkeit und faire Wettbewerbungsbedingungen von zentraler Bedeutung sind, standen ausdrücklich hinter dieser Neufassung vom ersten Tag an. Hierzu zählt aber auch, dass dafür gleiche Bedingungen gelten müssen. Eine Ausnahmeregelung für Wegstreckenzähler würde hier ein gänzlich falsches Zeichen setzen. Es darf hier nicht zu einer Lex Uber&Co. kommen. Das wäre fatal!
Wir freuen uns auf den weiteren Austausch!
Mit den besten Grüßen
verbleiben wir
Ihre
Markus Gossmann Patrick Meinhardt
TMV-Vizepräsident TMV-Bundesgeschäftsführer