Berlin: Vor der heutigen Entscheidung im Bundestag zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes kommentiert der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V (i. Gr.) TMV den gefundenen Kompromiss wie folgt:
Es gibt einzelne Erfolge, wie vor allem den Erhalt der Rückkehrpflicht für Mietwagen ohne Auftrag, jedoch auch kritische Punkte. Ausgesprochen positiv bewertet der TMV auch die Vereinheitlichung des Berufszugangs durch eine einheitliche Fachkunde für Fahrerinnen und Fahrer aller Gelegenheitsverkehre, also Taxi, Mietwagen und des gebündelten Bedarfsverkehrs. Kritisiert werden aber nach wie vor die allgemeinen Regelungen zum (privaten) gebündelten Bedarfsverkehr und vor allem der Tarifkorridor bei bestellten Taxifahrten. Zwar wurden den Kommunen hierzu viele Gestaltungsmöglichkeiten übertragen. Jetzt gilt es aber, gemeinsam mit den Kommunen ausgewogene Lösungen zu finden.
„Gerade den Erhalt der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen sehen wir als Erfolg an“, betonte der Präsident des TMV, Michael Müller. Dies stärke die Chancengleichheit des mit der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht versehenen Taxigewerbes. Probleme sieht der TMV-Präsident allerdings insbesondere bei dem Bereich des gebündelten Bedarfsverkehrs. „Dessen Angebote konzentrieren sich auf wirtschaftlich attraktive Bedienzeiten und stark frequentierte Bereiche, ohne jedoch Pflichten unterworfen zu sein,“ so Müller. „Wir brauchen die Fahrten für die Taxen, um auch in nachfrageschwächeren Zeiten und Gebieten unsere Pflichten wahrnehmen zu können. Rosinenpickerei nach dem Prinzip
nur dort, wo und wann es sich lohnt zu bedienen
gefährdet die Leistungsfähigkeit des im öffentlichen Mobilitätsinteresse tätigen Taxigewerbes.“
TMV bietet Zusammenarbeit bei Ausgestaltung der Maßnahmen an
Dem TMV kommt es jetzt auf die konkrete Gestaltung der einzelnen Punkte durch die Kommunen an. „Wir sind bereit, gemeinsam mit den Kommunen tragfähige Lösungen zu entwickeln“, so der TMV-Präsident. Jedoch weist er den Gesetzgeber auch darauf hin, dass die Pflichten des gebündelten Bedarfsverkehrs in der heute vorgelegten Gesetzesfassung nicht sanktionsbewehrt sind. Ein Verstoß, etwa gegen das Gebot der Auftragsannahme ausschließlich auf vorherige Bestellung oder der Beförderung nur in der Betriebssitzgemeinde, kann nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. „Die Einhaltung der Regelungen muss zeitnah und regelmäßig kontrolliert werden. Und selbstverständlich müssen Verstöße sanktioniert werden können. Bei Taxen und Mietwagen werden Rechtsverstöße mit Ordnungsgeldern geahndet, wieso gilt gleiches nicht für den gebündelten Bedarfsverkehr?“, fragt Müller und sieht hier zwingend Korrekturbedarf.
TMV lehnt Tarifkorridor ab
„Auch bei dem von uns abgelehnten (optionalen) Tarifkorridor haben Kommunen Gestaltungsmöglichkeiten, sie müssen diesen nicht einführen. Es gibt schon jetzt nur geringe Margen. Bei einer Absenkung des Tarifes wird die Aufrechterhaltung des Betriebes wirtschaftlich schwierig. Dies gefährdet das Mobilitätsangebot insgesamt, zudem ist es sozial unausgewogen“, so TMV-Präsident Müller. Deshalb biete der TMV den Kommunen seine Unterstützung bei der kommunalen Mobilitätsgestaltung an. Auch bei der Entwicklung der einheitlichen Fachkundeprüfung für alle Fahrerinnen und Fahrer wolle man helfen. „Für uns ist die Vereinheitlichung des Berufszugangs für alle Fahrerinnen und Fahrer wichtig, sowohl zum Schutz der Verbraucher wie auch, um attraktiv für den Berufsnachwuchs zu sein,“ erläutert Müller.
Taxi- und Mietwagengewerbe auch bei Pandemie berücksichtigen.
Der TMV weist aus Anlass der heutigen politischen Behandlung im Bundestag aber auch auf die aktuellen Probleme der Taxi- und Mietwagenunternehmer in der Pandemie hin. Er fordert die Priorisierung der Fahrerinnen und Fahrer bei der Impfreihenfolge. Schließlich sind diese tagtäglich in engem Kontakt (z. B. bei der Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen) zu besonderen Risikogruppen wie älteren und bedürftigen Menschen bei den Fahrten zu Impfzentren oder Arztpraxen.
Auch muss endlich die staatliche Förderung für unsere Unternehmen, die trotz geringer und wirtschaftlich unzureichender Auslastung systemrelevante Fahrten sicherstellen, Fahrt aufnehmen. Es darf nicht sein, dass gerade die Unternehmen ohne angemessene Förderung bleiben, die gesellschaftlich unverzichtbare Beförderungen leisten, während insbesondere die sogenannten „neuen Mobilitätsanbieter“ ihren Dienst einfach so lange einstellen, bis es ihnen wirtschaftlich wieder sinnvoll erscheint, so Müller.
Der TMV vertritt als Interessenverband rund 5.000 Unternehmen aus den Bereichen der Personenbeförderung insbesondere des Taxi- und Mietwagengewerbes mit insgesamt mehr als 115.000 Beschäftigten und ca. 23.000 Fahrzeugen. Die Sicherstellung verlässlicher individueller Mobilität, in ihren verschiedenen Berechtigungsformen, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, stehen dabei im Fokus. Darüber hinaus liegt unser Augenmerk auf der Dienstleistung, somit dem Service und der Sicherheit unserer Kunden. Die Einhaltung von Sozialstandards für das im Personenbeförderungsgewerbe beschäftigte Fahrpersonal gilt es sicherzustellen.
Zum download: