Seit 1. Januar müssen kranke, gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keinen „gelben Schein“ mehr vorlegen. Eine Krankmeldung in Form einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist allerdings weiterhin nötig. Der Abruf dieser eAU bei den Krankenkassen bereitet Unternehmern massive Schwierigkeiten. Das stellen derzeit alle Mitgliedsverbände des Europaverbandes der Selbständigen fest – und so auch der TMV:
Der Bundesgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland Patrick Meinhardt, erklärt hierzu:
„Bereits in den ersten Wochen nach der Umstellung zeigt sich, dass das neue System der eAU nicht ausgereift ist und unseren Mitgliedsunternehmen im TMV erhebliche Probleme verursacht. Selbstverständlich haben die Unternehmen sich auf die geänderte Rechtslage vorbereitet und sich Zugänge zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei den Krankenkassen eingerichtet oder, wie bei kleineren Betrieben ohne eigene Lohnbuchhaltung üblich, das Ganze beispielsweise an den Steuerberater delegiert – natürlich gegen Ersatz der entstehenden Mehrkosten.
Tatsache ist aber: Der Prozess funktioniert so nicht, wie er in irgendwelchen Hinterzimmern ausgedacht worden ist.
Es beginnt damit, dass ein einfacher „Ich bin krank“-Anruf des Mitarbeiters eben nicht ausreicht. Es ist zum Beispiel für das Abfrageverfahren wichtig zu wissen, ob es sich bei der Erkrankung um einen Berufsunfall handelt. Um zu gewährleisten, dass für die Abfrage alle relevanten Daten zur Verfügung stehen, fangen Unternehmen jetzt an firmeneigne Krankmeldungsformulare zu entwickeln, die die kranken Mitarbeiter dann ausfüllen und übermitteln müssen. Dies ist sicher nicht im Sinne des Erfinders und ein unsinniger, bürokratischer Mehraufwand für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Was aber alles maximal kompliziert ist, dass der zeitnahe Abruf der eAU nach der Krankmeldung oft erst einmal erfolglos ist. Denn die bisherige Realität zeigt, dass es bis zu 14 Tagen dauern kann, bis die elektronische Bescheinigung bei den Kassen abrufbar ist.
In der Konsequenz kann dies heißen, dass der Arbeitgeber im schlechtesten Fall zwei Wochen keine verlässliche Information dazu hat, wie lange sein Mitarbeiter ausfällt und letztlich Personalplanung im Blindflug macht. Hinzu kommen Aufwand und Kosten, die mit der erneuten Abfrage einhergehen. Hierbei muss man darauf hinweisen, dass es sich um Einzelabrufe (Pull-Verfahren) handelt.
Technisch mögliche, automatisierte Massenabrufe oder gar Push-Benachrichtigungen sind mit Hinweis auf Datenschutzbedenken überhaupt nicht vorgesehen.
Als TMV fordern wir, dass das System umgehend praxisgerecht nachjustiert wird. Es zeigt sich mal wieder, was passiert, wenn Entscheidungen ohne Praktiker am grünen Tisch entworfen werden. Das sind keine Kinderkrankheiten bei der Einführung, sondern Fehler im System, die schnellstens behoben werden müssen. Die Unternehmen sind gerne bereit, alle richtigen und dem Bürokratieabbau dienenden Maßnahmen mitzutragen. Allerdings dürfen wir auch erwarten, dass die Konzepte ausgereift sind, funktionieren und uns nicht mehr Arbeit machen als vorher.“