Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland begrüßt ausdrücklich die geplante Zulassung des Inverkehrbringens von paraffinischen Dieselkraftstoffen (XtL) gemäß DIN EN 15940 und hält dies für überfällig.
Wir erwarten einen zügigen Abschluss dieser Verordnungsnovelle und des damit verbundenen Gesetzgebungsverfahrens zur Anpassung des Saubere-Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetz – (SaubFahrzeugBeschG), um die Markteinführung noch im Laufe dieses Jahres gemäß der Übergangsvorschrift in §21 Absatz 2 des Referentenentwurfs sicherzustellen. Jede weitere Verzögerung behindert eine kluge Klimaschutzpolitik.
Insbesondere erneuerbarer paraffinischer Dieselkraftstoff aus nachhaltigen Rest- und Abfallstoffen, sogenanntes HVO100, erreicht bereits heute bis zu 90% THG-Minderung im Lebenszyklus.
Weitgehend alle modernen Dieselfahrzeuge auf deutschen Straßen sind für die Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen gemäß DIN EN 15940 freigegeben. Es bedarf keiner technischen Anpassungen oder Umrüstungen der Fahrzeuge oder des flächendeckenden Tankstellennetzes. Dasselbe gilt für die bestehende, nicht-öffentliche Tankinfrastruktur auf Logistikanlagen, Betriebshöfen und auf dem Firmengelände von Taxi- und Mietwagenunternehmen.
Dies ist gerade auch für eine nachhaltige Mobilitätspolitik im Taxi- und Mietwagenbereich im urbanen und ganz besonders im ländlichen Bereich von besonderer Bedeutung.
Selbst nach den zuverlässigen Berechnungen der Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) ist das deutschlandweite Ziel von 15 Millionen batterieelektrischen PKWs bis zum Jahr 2030 in weiter Ferne. Bei gleichbleibender Entwicklung wird Deutschland bei 3,6 Millionen Fahrzeugen sein, wenn die Kraft-anstrengung, Förderrahmen und der Ausbau der Ladeinfrastruktur deutlich erhöht werden, ist noch ein Ziel von 8,7 Millionen erreichbar.
Das unmittelbare Potential zur Einsparung von THG-Emissionen durch erneuerbare Kraftstoffe im Straßenverkehr und damit auch im Taxi- und Mietwagenverkehr ist daher entsprechend groß.
Mit der geplanten Zulassung von HVO 100 ebnet die Bundesregierung den Weg für mehr Klimaschutz im Straßenverkehr. Deswegen kommt es jetzt auf ein zügiges parallel verlaufendes Verfahren an, in dem sowohl das 10. BlmSchV als auch das SaubFahrzeug-BeschG auf den Weg gebracht werden.
Wer die derzeit vorliegenden Zahlen realistisch beurteilt, kommt zu der eineindeutigen Schlussfolgerung, dass nur durch eine technologieoffene Gesamtagenda die Klimaschutz-ziele annähernd erreicht werden können.
In aller Offenheit: Die bisher nicht nachvollziehbare restriktive Politik des Bundesumwelt-amtes und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bei HVO 100 sind ein nicht unerheblicher Grund dafür, dass Deutschland bei den Klimaschutzzielen in der Mobilitätspolitik nicht an Fahrt gewinnt. Deswegen muss die durch den Kabinettsbeschluss am 28. März 2023 herbeigeführte Kehrtwende auch unbedingt in diesem Jahr Realität werden.