Zur Elektronischen Transportverordnung erklären der TMV-Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt und der VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate:
Die Elektronische Transportverordnung – als Unteranwendungsfall der Elektroni-schen Verordnung – ist in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bereits im Realbetrieb. Vertragsärzte können der AOK Nordwest die Transportverordnung elektronisch übermitteln und der Versicherte kann bereits beim Verlassen der Pra-xis die Genehmigung der Transportverordnung durch die Krankenkasse auf sein Smartphone erhalten. Lange Übermittlungswege und die Nutzung des daten-schutzrechtlich bedenklichen Übertragungsweg Fax entfallen.
Entfallen soll damit auch der nicht ganz seltene Fall, dass der verordnende Arzt bei der Ausstellung der Verordnung fälschlicher- oder irrigerweise eine Krankenbeförderung als „genehmigungsfrei“ angibt, obwohl die Tatbestandsmerkmale dafür nicht erfüllt sind.
In einem nächsten Schritt, der bereits technisch umsetzbar ist, aber noch eine datenschutzrechtliche Hürde zu nehmen hat, sollen die Verordnungsdaten dem Leistungserbringer – also den Taxi- und Mietwagenunternehmen – auch elektronisch in einer Form übermittelt werden, die eine Abrechnung mit den verbreiteten Softwarelösungen unmittelbar ermöglicht. Es handelt sich dabei um eine deutliche Erleichterung und eine wesentliche Reduktion der notwendigen Arbeitsschritte zur Abrechnung von Krankenfahrten.
Bereits im September 2021 hatte der Geschäftsführer des VSPV Sascha Waltemate bei der GEMATIK mit dem strategischen Produktmanager für eGK-Anwendungen Heiko Gerber den dringenden Bedarf an der Digitalisierung der Muster-4-Verordnung erörtert und als Wegpunkt für die Realisierung weiterer eGK-Anwendungen auf der Roadmap hinterlegt.
Die Realisierungserwartung liegt dafür bei 2028.
Mit der AOK Nordwest wurde vor diesem Zeithorizont an einem ersten Step ohne eGK gearbeitet, wobei sich die geschaffene Anwendung wie alle eGSt-Anwendungen nahtlos später in die eGK-Systemwelt integrieren lassen soll. Andre Brüninghoff, Abteilungsleiter Fahrtkosten bei der AOK Nordwest führt dazu aus, dass die von der AOK Nordwest entwickelte Lösung auch kassenübergreifend zur Anwendung kommen wird, da weitere AOKen sowie andere größere GKVen bereits nicht nur ihr Interesse bekundet haben, sondern auch das notwendige Knowhow bei der AOK Nordwest abgerufen haben und sich teilweise bereits in der Vorbereitung der Umsetzungsphase befinde.
TMV-Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt begrüßt diese Entwicklung außerordentlich:
„Es ist richtig und wichtig, dass das Ärgernis der fehlerhaft ausgefüllten Muster-4-Verordnungen erheblich reduziert wird und für die Taxi- und Mietwagenunternehmer die Abrechnung entbürokratisiert wird. Hier zeigt sich wieder einmal die Stärke des TMV mit seinen aktiven und leistungsfähigen Landesverbänden, die gemeinsam mit ihren avantgardistischen Partnern wie der AOK Nordwest innovati-ve Lösungen für die Branche entwickeln.“