Berlin – Für mehr Qualität bei allen Beförderungsformen, ob Taxi, oder gebündeltem Bedarfsverkehr, schlagen Branchenexperten Schulungen und danach eine Prüfung mit einem deutschlandweit einheitlichen Katalog aus rund 500 Fragen vor. 50 Fragen vom Arbeitsrecht über Straßenverkehrsrecht bis hin zum Umgang mit dem Kunden werden danach geprüft. „Zum Bestehen der Prüfung sollen 70% der Fragen richtig beantwortet sein, zusätzlich müssen aus jedem Themenbereich mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet sein“, heißt es in einem Brief des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Die Inhalte und die Form der kleinen Fachkunde sollen für alle Verkehrsformen gleich sein, somit muss jeder Prüfling auch Fragen aus anderen Beförderungsformen beantworten“, heißt es weiter.
Der TMV signalisiert mit diesem Schreiben ausdrücklich seine Zustimmung für die geplante Einführung der sogenannten „kleinen Fachkunde“ für das Fahrpersonal im Taxi-, Mietwagen- und auch gebündelten Bedarfsverkehr. Die neue Qualifikation ist in der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes festgehalten, dass Anfang des Monats vom Bundestag verabschiedet worden war und nun noch den Bundesrat passieren muss. „In unseren Augen ist das ein maßgeblicher Schritt zum Verbraucherschutz“, betonte TMV-Vizepräsident Markus Gossmann. Ein deutschlandweit einheitlicher Qualifikationsnachweis schaffe Sicherheit sowie Transparenz für Fahrgäste sowie für alle beteiligten Kommunen, Behörden und Beförderer. „Wir streben an, dass bei Neuerteilung eines Fahrgastbeförderungsscheines, das Bestehen der kleinen Fachkunde nachgewiesen werden muss.“