Berlin Vor der heutigen Entscheidung im Bundesrat zum Personenbeförderungsgesetzes erklärt Michael Müller, Präsident des Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V (TMV):
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundesrat zusätzlich zu dem Gesetz eine begleitende Entschließung verabschieden will. Danach soll die Bundesregierung zeitnah verordnungsrechtliche Ausführungsbestimmungen zum neuen Fachkundenachweis für das Fahrpersonal im Taxen-, Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr unter Beteiligung der Länder erarbeiten und erlassen. Wir bieten dabei unsere aktive Mitarbeit an, denn schließlich sind es die Unternehmen in unserem Verband, die sich für mehr Qualität in der Personenbeförderung engagieren und die entsprechenden Beschlüsse auch umsetzen müssen.
Wir schlagen daher einen Runden Tisch mit allen Beteiligten unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums vor. Wir brauchen unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden schnellstmöglich einen Fahrplan, um einvernehmlich die zentralen Inhalte und Prüfungsordnungen zu entwickeln. Hier wird sich der TVM mit seinen Experten aktiv einbringen, damit in kürzester Zeit Klarheit und Planbarkeit über die Kleine Fachkunde besteht. Dies kann nur in Kooperation aller Beteiligten und Verantwortlichen geschehen.
Zugleich bieten wir den Städten und Gemeinden auch unsere Unterstützung an, wenn sie künftig die Rückkehrpflicht für Mietwagen ohne Auftrag umsetzen müssen. Wir sehen den Erhalt der Rückkehrpflicht als Erfolg an. Dies stärkt die Chancengleichheit des mit der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht versehenen Taxigewerbes.
Da das Gesetz allerdings keine Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, müssen hier die Kommunen entsprechende Auflagen erarbeiten. Tun sie dies nicht, befürchten wir einen Wildwuchs im Beförderungsmarkt. Die Einhaltung der Regelungen muss zeitnah und regelmäßig kontrolliert werden. Und selbstverständlich müssen Verstöße sanktioniert werden können. Bei Taxen und Mietwagen werden Rechtsverstöße mit Ordnungsgeldern geahndet. Das novellierte Gesetz sieht für den gebündelten Bedarfsverkehr Gleiches nicht vor.
Gerade beim gebündelten Bedarfsverkehr konzentrieren sich die Angebote auf wirtschaftlich attraktive Bedienzeiten und stark frequentierte Bereiche, ohne jedoch Pflichten unterworfen zu sein. Wir brauchen die Fahrten für die Taxen, um auch in nachfrageschwächeren Zeiten und Gebieten unsere Pflichten wahrnehmen zu können. Rosinenpickerei nach dem Prinzip
nur dort, wo und wann es sich lohnt zu bedienen
, gefährdet die Leistungsfähigkeit des im öffentlichen Mobilitätsinteresse tätigen Taxigewerbes.“