Berlin (TMV). In der Dialog-Reihe der IHK Sachsen-Anhalt gab der Präsident des Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland (TMV) den Unternehmerinnen und Unternehmern einen Überblick über die Auswirkungen des PBefG auf das Taxi- und Mietwagengewerbe. Gemessen an den ursprünglichen Plänen sei die Branche noch gut wegkommen, etwa bei der Aufnahme der „Vermittler“ oder der Rückkehrpflicht. Das Engagement des TMV und der Unternehmerinnen und Unternehmer habe sich ausgezahlt. Klar sei aber, dass die Zeit der Einzelkämpfer vorbei ist. Sein Appell ging dahin, sich in Landesverbänden zu organisieren. Besonders interessiert waren die Teilnehmer an den Voraussetzungen der kleinen Fachkunde.
Der TMV zeigte sich insbesondere froh, dass „Vermittler“ sich künftig auch an Regeln halten müssen. Zwar bräuchten reine Vermittler keine Genehmigung, sobald aber der organisatorische und vertragliche Ablauf der Beförderung durch den Vermittler organisiert wird, gilt er als „Unternehmer“ und bedarf der Genehmigung.
TMV-Präsident Müller betonte den Kompetenzzuwachs auf Seiten der Kommunen. Diese können künftig Festpreise zu bestimmten Zielen festlegen, Tarifkorridore erstellen und die Halteplatzpflicht mit Ordnungsgeld kontrollieren. Auch können sie Einschränkungen bei den per App vermittelten Beförderungen vornehmen. Angesichts dieses Aufgabenkatalogs sieht Müller die Kommunen in der Pflicht, die einzelnen Punkte gemeinsam mit dem Gewerbe zu regeln. Er stellte aber auch klar: „Mit dieser Novelle stiehlt sich der Minister / das Ministerium aus der Verantwortung.“ Die Verantwortung sei auf die Kommunen übertragen worden.
Bei der „kleinen Fachkunde“, die zum 2. August 2021 kommen soll, forderte der TMV-Präsident erneut, diese mit einer Prüfung zu versehen. Ein reiner „Sitzschein“ helfe niemanden und sei nicht verbrauchergerecht. „Beim Sehtest reicht ja auch nicht der Nachweis, dass man ihn gemacht hat,“ so Müller. Entsprechend kamen viele Nachfragen zu diesem Bereich. Deutlich wurde eine Unsicherheit der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie sie jetzt am besten ihre Fahrerinnen und Fahrer schulen sollen, und ob der 2. August überhaupt noch gilt.
Einen Seitenhieb Richtung der Vermittlungsportale verkniff er sich nicht: Diese hätten sich während der Pandemie zurückgezogen. Erst jetzt kämen sie mit Lockangeboten wieder hervor. „Während die Taxi- Und Mietwagenbranche ihre Dienste auch während dieser schwierigen Zeit angeboten hat“, betonte Müller.