Bei der heutigen Beratungsrunde zum Kleinen Fachkundenachweis im Bundesverkehrsministerium in Bonn, die der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) bei Staatssekretär Oliver Luksic MdB Anfang April beantragt hatte, wurde der TMV durch den Vizepräsidenten Markus Gossmann und den Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt vertreten.
Drei zentrale Punkte sind für den TMV von erheblicher Bedeutung:
Das erste ist der zeitliche Horizont: Nach über 20 Monaten langer Überzeugungsarbeit wurde es end-lich geschafft und die Verkehrsministerkonferenz verabschiedete im März einen Grundsatzbeschluss zu einem Kleinen Fachkundenachweis! Erklärtes Ziel ist es, dass die Beratungen in diesem Jahr zum Abschluss kommen. Erfreulich ist, dass jetzt Klarheit darüber besteht, dass das weitere Vorgehen nicht in einem 7 bis 12-monatigen Verordnungsverfahren stattfinden muss.
Der zweite wichtige Punkt ist die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Kleinen Fachkundenach-weises. Die Vorschläge des TMV liegen dem Ministerium seit dem 19. März 2021 (!) vor. Wir halten als TMV vier Module für essentiell wichtig: „Verkehrsverhalten/-sicherheit“, „Umgang mit dem Kunden“, „Kranken-/Inklusionsfahrten“ und „Rechte & Pflichten“.
Hierzu liegt dem Ministerium auch schon eine erste Auflistung für die Inhalte der Module vor (sh. Seite 2).
Als dritten Punkt haben wir als TMV noch einmal deutlich gemacht, dass die Frage, wie die Inhalte vermittelt werden, keinen Auflagen unterliegen soll. Die Ausbildung für den Kleinen Fachkundenach-weis kann durch den Unternehmer, die Zentralen oder übergreifende Lehrgangsanbieter auch online durchgeführt werden.
Die Frage einer manipulationssicheren Online-Prüfung wird Gegenstand der nächsten Runde sein. Als TMV werden wir zu allen drei Punkten dem Ministerium nochmals eine ausführliche Ausarbeitung zukommen lassen.